Nützliches
Grundsätze und Richtlinien für den Kranbereich
Die wichtigsten Vorschriften, Grundsätze und Informationen für Betreiber von Krananlagen – direkt bei den offiziellen Quellen.
- DGUV Vorschrift 52 – KraneUnfallverhütungsvorschrift für Krane, Grundlage jeder Sachverständigenprüfung.
- DGUV Information 209-017 – Betrieb von KranenPraxisnahe Hinweise für den sicheren Betrieb von Krananlagen.
- DGUV Grundsatz 309-001 (G 905)Prüfung von Kranen – Grundsatz für Sachkundige und Sachverständige.
- DGUV Grundsatz 309-011 (G 943)Ergänzender Grundsatz zur Prüfung von Kranen und Hebeeinrichtungen.
- DGUV Regelwerk – weitere SchriftenWeitere Regeln und Informationen mit Bezug zum Kranbereich.
- EU-Maschinenrichtlinie 2006/42/EGEuropäische Grundlage für Konstruktion und Inverkehrbringen von Maschinen.
- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)Rechtsgrundlage für Prüfungen vor Inbetriebnahme und nach wesentlichen Änderungen.
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