Leistungen

Sachverständigenabnahmen von Krananlagen

Abnahmeprüfungen, Prüfungen nach wesentlichen Änderungen und Prüfbücher – durchgeführt vor Ort und abgestimmt auf Ihre betrieblichen Abläufe.

Meine Dienstleistungen

Sachverständigenabnahmen und Prüfbücher

01

Abnahmeprüfung vor der ersten Inbetriebnahme

Sachverständigenabnahme neuer Krananlagen, bevor diese in den betrieblichen Einsatz gehen.

  • Prüfung gemäß § 14 Abs. 1 i. V. m. Anhang 3 BetrSichV
  • Bewertung von Konstruktion, Elektrik und Sicherheitseinrichtungen
  • Prüfbericht und Eintrag ins Kranbuch inklusive

02

Prüfung nach wesentlichen Änderungen

Sachverständigenprüfung, wenn eine Krananlage wesentlich verändert oder umgebaut wurde.

  • Prüfung gemäß § 14 Abs. 3 i. V. m. Anhang 3 BetrSichV
  • Bewertung der Änderung im Zusammenspiel mit der Bestandsanlage
  • Prüfbericht und Eintrag ins Kranbuch inklusive

03

Erstellung von Prüfbüchern

Anlage und Aufbau von Kranprüfbüchern – auch für Bestandsanlagen ohne vollständige Unterlagen.

  • Kranbuch nach DGUV Vorschrift 52 anlegen
  • Bestandsdaten und Prüfnachweise strukturieren
  • Übersicht der nächsten Prüffristen inklusive

Warum ein fester Ansprechpartner

Kranprüfung sollte unkompliziert sein.

Betreiber benötigen einen zuverlässigen Ansprechpartner, der Anlagen fachgerecht prüft, Termine einhält und Ergebnisse nachvollziehbar dokumentiert.

  • Persönlicher Ansprechpartner

    Sie sprechen direkt mit dem Sachverständigen, der Ihre Anlage prüft – keine Hotline, keine Umwege.

  • Praxis aus der Krantechnik

    Projektleitung im Kranbau und jahrelange Sachkundigen-Tätigkeit fließen in jede Prüfung ein.

  • Prüfbuch inklusive

    Auf Wunsch wird das Kranbuch neu angelegt oder für Bestandsanlagen vervollständigt.

  • Wiederkehrende Prüfungen im Blick

    Auf Wunsch werden Sie rechtzeitig an anstehende Folgetermine erinnert.

Ablauf

Von der Anfrage bis zur abgeschlossenen Prüfung

  1. 01

    Anfrage

    Sie übermitteln Anzahl, Art und Standort der Anlagen.

  2. 02

    Abstimmung

    Prüfumfang und Termin werden persönlich abgestimmt.

  3. 03

    Prüfung vor Ort

    Die Abnahme erfolgt bei Ihnen im Betrieb – gemäß BetrSichV oder wiederkehrende Prüfungen gemäß DGUV Vorschrift 52.

  4. 04

    Dokumentation

    Sie erhalten den Prüfbericht, auf Wunsch inklusive angelegtem Prüfbuch.

  5. 05

    Nächsten Termin im Blick behalten

    Auf Wunsch erinnere ich Sie an zukünftige Prüfungen.

Prüfung anfragen – unverbindlich und ohne Umwege.

Beschreiben Sie kurz Ihre Anlagen und Ihren Standort. Sie erhalten eine persönliche Rückmeldung.

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